Berufsbild
§ 3.
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | ||
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | ||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) | |||
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | |||
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. | |||
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | |||
4.6 | Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
6. | Kenntnis und Handhabung der Werkstoffe, Hilfsmittel und Waren des Fachbereiches sowie ihrer Eigenschaften, Wirkungsweise und Verwendungsmöglichkeiten sowie deren fachgerechter Entsorgung; Grundkenntnisse über die fachbezogene Biologie, Chemie und Physik | |||
7. | Handhaben, Instandhalten und Lagern der zu verwendenden Werkzeuge, Hilfsmittel und Apparate | |||
8. | Desinfizieren und Reinigen der zu verwendenden Werkzeuge, Apparate und Behelfe | ‑ | ‑ | |
9. | Berufsbezogenes Kommunizieren, Umgehen mit Kunden sowie Führen von Beratungs- und Verkaufsgesprächen | Berufsbezogenes Kommunizieren; Führen fachkundiger, persönlichkeitsbezogener Beratungs- und Verkaufsgespräche | ||
10. | Kenntnis der englischen Fachausdrücke | |||
11. | Kenntnis der biologischen Grundlagen der Hände und Fingernägel: Aufbau, Wachstum, Pflege und Veränderungen. Kenntnisse und Fertigkeiten der Hand- und Nagelpflege | Kenntnis der biologischen Grundlagen der Hände und Fingernägel: Aufbau, Wachstum, Pflege und Veränderungen. Durchführen der Nagelpflege und des dekorativen Nageldesigns | ||
12. | Grundkenntnisse von Kopfhaut und Haar: Aufbau, Wachstum, Funktion, Reinigung, Pflege, Diagnose und Veränderungen. Kenntnis und Fertigkeiten der unterschiedlichen Kopfmassagetechniken | Erstellen von Behandlungsplänen für Haare und Kopfhaut, Erlernen und Aneignen der darauf aufbauenden Fertigkeiten für die Praxis | Erstellen von Behandlungsplänen für Haare und Kopfhaut, Ausführen der unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten | |
13. | Grundkenntnisse der Haut. Erkennen des Hauttyps und des Hautzustandes. Reinigen der Haut und Kenntnisse über das Legen von Kompressen zur Abreinigung der Haut | Kenntnis der unterschiedlichen Hautbehandlungsmöglichkeiten, Kenntnis der Veränderungen der Haut | Anwenden von Kompressen. Auftragen und Abnehmen von Masken und Packungen als Vorbereitung auf die dekorative Kosmetik | |
14. | Dekorative Kosmetik: Kenntnis und Fertigkeiten des Augenbrauen- und Wimpernfärbens sowie Augenbrauenformen, Grundkenntnisse der Make-up-Techniken | Dekorative Kosmetik: Kenntnis und Fertigkeiten des Augenbrauenformens, Erstellen von unterschiedlichen Make-ups für verschiedene Anlässe; Kenntnis über das Anbringen und Abnehmen künstlicher Wimpern | Dekorative Kosmetik: Erstellen von unterschiedlichen Make-ups für verschiedene Anlässe, spezielle Schminktechniken, auch in Hinsicht auf die Tätigkeit eines Visagisten/einer Visagistin, Farb- und Typberatung; Kenntnis über das Erstellen von Wimpernverlängerung und -verdichtung | |
15. | Grundkenntnisse des Rasierens und der damit verbundenen Gesichtspflege sowie Handhaben des Rasiermessers | Kenntnis und Fertigkeiten des Rasierens, der Gesichtspflege und der Form- und Schneidetechniken für Bärte | Kenntnis und Fertigkeiten des Bartfärbens | |
16. | Grundkenntnisse des Basishaarschneidens und dessen zeichnerischer Darstellung | Kenntnis und Fertigkeiten des Haarschneidens in verschiedenen Techniken, (auch unter Verwendung eines Übungskopfes) und deren zeichnerischer Darstellung | Durchführen von modischen Haarschneidetechniken am Kunden und deren zeichnerischer Darstellung | |
17. | Grundkenntnisse verschiedener Wickeltechniken für Dauerwellen, auch unter Verwendung von Übungsköpfen. Kenntnisse und Fertigkeiten des Fixiervorganges | Erstellen von Dauerwellen unter Anwendung verschiedener Wickeltechniken; Kenntnis des Erstellens von Wimpern-Dauerwellen | Erstellen von Dauerwellen an Kundinnen und Kunden; Kenntnis des Erstellens von Wimpern-Dauerwellen | |
18. | Kenntnisse und Fertigkeiten der verschiedenen Umformungs- beziehungs-weise Einlegetechniken, wie zum Beispiel handgelegter Wasserwelle, Papillotier- und Wickeltechniken. Föhnen unter Anwendung unterschiedlicher Bürsten und Techniken, auch an Übungsköpfen | Durchführen der verschiedenen Einlege- und Föhntechniken am Übungskopf und am Kunden/an der Kundin | Durchführen der verschiedenen Einlege- und Föhntechniken am Kunden/an der Kundin | |
19. | Gestalten von einfachen Frisuren, auch am Übungskopf | Gestalten von modischen Frisuren, auch am Übungskopf | Gestalten von Frisuren, auch unter Verwendung von Haarersatzteilen und Haarschmuck am Kunden/an der Kundin, Umgang mit langen Haaren zum Gestalten von Festfrisuren | |
20. | Kenntnisse über das Erstellen verschiedener Frisuren (Ausfrisier- und Finishtechniken) | Erstellen des Frisurenfinish unter Berücksichtigung der der jeweiligen Mode entsprechenden Techniken und Produkte, auch unter Verwendung von Übungsköpfen | Erstellen des Frisurenfinish unter Berücksichtigung der der jeweiligen Mode entsprechenden Techniken und Produkte am Kunden/an der Kundin | |
21. | Grundkenntnis der Farblehre und deren optischer Wirkung als Grundlage für die Farbveränderung | Kenntnisse der Arbeitstechniken und Fertigkeiten, die zu Farbveränderungen führen | Durchführen von Tönungen und Färbungen am Kunden. Farb- und Typberatung sowie Anwenden von farbverändernden Produkten und der unterschiedlichen Arbeitstechniken | |
22. | Grundkenntnisse des Haararbeitens | Kenntnis der Anfertigung von Haarersatz: Tressieren, Knüpfen, Kordeln und Nähen; Kenntnis der Anwendung von Haarverlängerung und Haarverdichtung | Tressieren, Knüpfen, Kordeln, Nähen und Tambourieren; Kenntnis der Anwendung von Haarverlängerung und Haarverdichtung | |
23. | Erkennen der verschiedenen Haarsorten für Haarersatz | Kenntnis des Reinigens, Pflegens und Frisierens von Perücken und Haarersatzteilen | Reinigen, Pflegen, Schneiden und Frisieren von Perücken und Haarersatzteilen sowie Anfertigen von Haarersatzteilen | |
24. | ‑ | Kenntnis des Maskenbildens sowie Erstellen von Masken und Spezialeffekten unter Verwendung von branchenüblichen Materialien | ||
25. | Grundkenntnisse im Wellnessbereich | |||
26. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | ||
27. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | |||
28. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
29. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
30. | Kenntnis der Unfallgefahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einschließlich der Vorschriften zur Hygiene | |||
31. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |||
(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 599/1987, (KJGB) zu entsprechen.
Schlagworte
Wimpernverdichtung, Betriebsform, Alltagsgespräch, Beratungsgespräch, Handpflege, Augenbrauenfärben, Farbberatung, Formtchnik, Umformungstechnik, Papillotiertechnik, Einlegetechnik, Ausfrisiertechnik
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2019
Gesetzesnummer
20008865
Dokumentnummer
NOR40162636
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