Ziele
§ 3
Mit der Umsetzung des vorliegenden Frauenförderungsplanes werden im Verwaltungsbereich Wirtschaft nachfolgende Ziele gesetzt:
- 1. die Erhöhung des Frauenanteils in allen Verwendungs-, Entlohnungs-, Bewertungs- und Funktionsgruppen sowie in Führungsfunktionen des Verwaltungsbereiches Wirtschaft und nachgeordneter Dienststellen auf 50 %;
- 2. die Anhebung des Frauenanteils in allen Entscheidungsstrukturen (Leitungsfunktionen, Kommissionen und Gremien) und die verstärkte Einbindung von Frauen in Entscheidungsprozesse;
- 3. die nachhaltige Gewährung von Chancengleichheit für Frauen durch gezielte Förderung einer positiven Einstellung bei allen Bediensteten zur Berufstätigkeit von Frauen;
- 4. durch eine gezielte Personalplanung und -entwicklung das Potenzial der Frauen zu nutzen, insbesondere durch Chancengleichheit von Frauen und Männern bei Aus- und Weiterbildung, Entlohnung und Aufstieg;
- 5. die aktive Mitgestaltung von Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen Identität von Frauen sowie zur Förderung ihrer Bereitschaft, Einfluss zu nehmen, mit zu gestalten, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen, durch die Führungskräfte des Verwaltungsbereiches Wirtschaft;
- 6. die Verankerung der Gender Mainstreaming/ Gender Budgeting Strategie in allen Tätigkeitsbereichen des Verwaltungsbereiches Wirtschaft;
- 7. die Förderung der Inanspruchnahme von Elternkarenzurlaub durch Männer und die Optimierung der Vereinbarkeit von familiären Verpflichtungen und beruflichen Interessen.
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