§ 3 Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2023

2. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen, Gleichbehandlungsbeauftragte und Schlussbestimmungen Allgemeine Bestimmungen

§ 3.

Die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen sind über die im 1. Hauptstück festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen jedenfalls zu berücksichtigen:

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2026

Gesetzesnummer

20012337

Dokumentnummer

NOR40255315

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