§ 3.
Schäden in der Babymilchproduktion werden mit 0,57 S pro Liter für eine Milchmenge pauschaliert, die in dem Zeitraum, in dem diese nicht zur Herstellung von Babymilch verwendet werden konnte, weniger als im Vergleichszeitraum des Jahres 1985 als „pasteurisierte Frischmilch Baby“ abgesetzt wurde, sofern die Babymilchproduktion bereits vor dem 1. Mai 1986 betrieben wurde. Hat die Babymilchproduktion im Vergleichszeitraum des Jahres 1985 noch nicht bestanden, sind die Werte vergleichbarer Produktionsbetriebe zugrunde zu legen.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Gesetzesnummer
10010518
Dokumentnummer
NOR12134291
alte Dokumentnummer
N8198711537Y
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