§ 3 Fahrverbotskalender 2023

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2023

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2023

Gesetzesnummer

20012218

Dokumentnummer

NOR40251883

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