§ 3 Fahrverbotskalender 2020

Alte FassungIn Kraft seit 21.7.2020

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20011232

Dokumentnummer

NOR40224891

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)