§ 3 Fahrverbotskalender 2017

Alte FassungIn Kraft seit 13.4.2017

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20009855

Dokumentnummer

NOR40192477

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