§ 3 Fahrverbote in Tirol 2009

Alte FassungIn Kraft seit 07.4.2009

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

20006255

Dokumentnummer

NOR40105446

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