§ 3 Fachkräfteverordnung 2015

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2015

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft, mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft und gilt für Anträge, die bis zum 5. November 2015 gestellt werden.

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