Erhebungseinheiten
§ 3.
Erhebungseinheiten sind:
- 1. Unternehmen im Unternehmenssektor, firmeneigener Bereich,
- 2. Institute und sonstige Einrichtungen im Unternehmenssektor, kooperativer Bereich,
- 3. Universitätsinstitute, Universitätskliniken und sonstige universitäre Einrichtungen, Einrichtungen von Universitäten der Künste, Fachhochschulen sowie Fachhochschulstudiengänge,
- 4. sonstige Einrichtungen des Bundes, Einrichtungen der Länder, der Gemeinden, der Kammern und der Sozialversicherungsträger,
- 5. Einrichtungen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften,
- 6. Versuchsanstalten an den Höheren Technischen Bundeslehranstalten,
- 7. sonstige vereinsrechtlich organisierte Einrichtungen.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Gesetzesnummer
20000087
Dokumentnummer
NOR40000773
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