§ 3.
Die in den SNT-Vorschriften enthaltenen Rechtsbelehrungen, Einleitungen, Fußnoten, Anhänge und Hinweise auf Fundstellen und andere Texte (zB technische Bestimmungen, Normen und Rechtsvorschriften), sowie die in der Inhaltsübersicht des Anhanges ausdrücklich ausgenommenen Teile von SNT-Vorschriften werden von der Verbindlicherklärung nicht erfasst.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020
Gesetzesnummer
20002002
Dokumentnummer
NOR40031659
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)