§ 3
Der Leiter der zur Anwendung der Flexibilisierungsklausel bestimmten Organisationseinheit Heeresdruckerei (Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel auf die Heeresdruckerei, BGBl. II Nr. 446/2006) wird ermächtigt, in den einzelnen Finanzjahren des Projektzeitraumes vom 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2009 überplanmäßige Ausgaben nach Maßgabe des § 17a Abs. 3 BHG zu leisten.
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