§ 3 Erlassung eines Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter/innen in der Kettenstichstickerei

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Tarifbestimmungen

§ 3

  1. 1. Mindeststundenlohn:

    Für andere Stickarbeiten (Festonieren und Ausbrennen) beträgt der Mindeststundenlohn 6,96 €.

  1. 2. Zuschlag:

    Stickaufträge, die mit drei oder mehr Farben bzw. Stickmaterialien ausgeführt werden, erhalten einen Zuschlag von 10%.

  1. 3. Zuschlag

    Stickaufträge, bei denen das Vernähen (Handarbeit) von mindestens fünf Fäden vorgesehen ist, erhalten einen Zuschlag von 10%.

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