§ 3
§ 3. Die für das Jahr 2002 bestimmten Beträge sind vierteljährlich in gleichen Teilbeträgen einzuheben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 3
§ 3. Die für das Jahr 2002 bestimmten Beträge sind vierteljährlich in gleichen Teilbeträgen einzuheben.
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