Zulässige Geräte
§ 3.
Die in § 2 bezeichneten Geräte erfüllen die Anforderungen des § 3 Abs. 1 und 2 ETG 1992 hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit nur dann, wenn sie bei einwandfreier Errichtung und Wartung sowie bestimmungsgemäßem Betrieb den Anforderungen der Richtlinie 89/336/EWG in der in § 2 Abs. 1 genannten Fassung und damit den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2018
Gesetzesnummer
10012362
Dokumentnummer
NOR12154765
alte Dokumentnummer
N9199433167J
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