Zusammensetzung der Bioethikkommission
§ 3
(1) Der Kommission gehören 15 Mitglieder an. Bei Bedarf können weitere Mitglieder bestellt werden, maximal jedoch 25 Mitglieder.
(2) Der Kommission sollen Fachleute insbesondere aus den folgenden Fachgebieten angehören:
- 1. Medizin (insbesondere Fortpflanzungsmedizin, Gynäkologie, Psychiatrie, Onkologie, Pathologie);
- 2. Molekularbiologie und Genetik;
- 3. Rechtswissenschaften;
- 4. Soziologie;
- 5. Philosophie;
- 6. Theologie.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)