2. Abschnitt
Ankäufe durch die Interventionsstelle Angebote
§ 3.
Die Angebote sind schriftlich oder durch Telefax unter Verwendung von der AMA aufzulegender Formblätter bei der AMA einzureichen.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2025
Gesetzesnummer
10007593
Dokumentnummer
NOR40090182
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