Ist ab 1.7.2005 hinsichtlich der Steuerentlastung in Österreich nicht mehr anzuwenden (vgl. § 6, BGBl. III Nr. 92/2005).
Wohnsitzbescheinigung
§ 3.
Steuerpflichtige, die zur Erlangung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung in Österreich den Nachweis erbringen müssen, daß sie gemäß Art. 4 des Abkommens in Kanada ansässig sind, können diesen Nachweis durch Vorlage einer hierüber von den kanadischen Steuerbehörden ausgestellten Bestätigung (kanadische Wohnsitzbescheinigung) erbringen. Die kanadische Wohnsitzbescheinigung wird von der kanadischen Bezirkssteuerbehörde ausgestellt, die für die Einkommensbesteuerung des Steuerpflichtigen in Kanada zuständig ist.
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2022
Gesetzesnummer
10004357
Dokumentnummer
NOR12047782
alte Dokumentnummer
N3198235511J
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