§ 3 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Slowakei) – Durchführung

Alte FassungIn Kraft seit 12.12.1979

Ist ab 1.7.2005 hinsichtlich der Steuerentlastung in Österreich nicht mehr anzuwenden (vgl. § 6, BGBl. III Nr. 92/2005).

Wohnsitzbescheinigung

§ 3.

Steuerpflichtige, die zur Erlangung eines abkommensgemäßen Steuerentlastung in Österreich oder in der Tschechoslowakei den Nachweis erbringen müssen, daß sie in einem der beiden Staaten ansässig (Artikel 4 des Abkommens) sind, können sich ja nach Lage des Falles in Österreich oder in der Tschechoslowakei an die dort für ihre Einkommens(Körperschaft)besteuerung zuständige Behörde wenden und um Ausstellung einer diesbezüglichen Wohnsitzbescheinigung (Anlage 2) ansuchen.

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2022

Gesetzesnummer

10004292

Dokumentnummer

NOR12047118

alte Dokumentnummer

N3197935770J

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