§ 3 Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschul-Studiengänge Industrial Design“, Inter Media“ und MultiMediaArt“

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2000

§ 3.

Die Grundlagenfächer umfassen 20 Semesterstunden. Sie dienen der theoretischen und methodologischen Vertiefung des Studiums. Die Lehrveranstaltungen sind aus den geisteswissenschaftlichen Fächern sowie aus dem Lehrveranstaltungsangebot zur Wissenschaftstheorie zu wählen.

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2026

Gesetzesnummer

20000932

Dokumentnummer

NOR40011720

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