§ 3 Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen des Fachhochschul-Studienganges Holztechnik und Holzwirtschaft“

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1998

§ 3.

Die Grundlagenfächer haben Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 20 Semesterstunden zu enthalten. Sie dienen der theoretischen und methodologischen Vertiefung des Studiums. Die Lehrveranstaltungen sind aus den mathematisch-technischen, den biologisch-ökologischen und den sozio-ökonomischen Fächern zu wählen.

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2017

Gesetzesnummer

10010080

Dokumentnummer

NOR12127448

alte Dokumentnummer

N7199812145O

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