§ 3.
Wer beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Traisental DAC“ zu erlangen, hat dies jährlich dem regionalen Weinkomitee Traisental schriftlich (auch e-mail oder Fax) mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2026
Gesetzesnummer
20005125
Dokumentnummer
NOR40084786
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