§ 3.
Wer beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Kremstal DAC“ zu erlangen, hat dies dem Regionalen Weinkomitee Kremstal schriftlich (auch E-Mail oder Fax) mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2017
Gesetzesnummer
20006953
Dokumentnummer
NOR40122220
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