§ 3.
Wer erstmalig beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Kamptal DAC“ zu erlangen, hat dies dem Regionalen Weinkomitee Kamptal schriftlich, per E-Mail oder Fax mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2024
Gesetzesnummer
20010003
Dokumentnummer
NOR40198101
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