Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht
§ 3.
Ausgenommen vom ortsungebundenen Unterricht sind die in Anlage A genannten Schulen, Schulstufen, Klassen oder Gruppen oder Teile von diesen.
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2020
Gesetzesnummer
20011134
Dokumentnummer
NOR40222781
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