§ 3 BVK-FBlV

Alte FassungIn Kraft seit 20.11.2013

§ 3

Diese Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)