materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 6/2026
Ausbildungsabschnitte
§ 3.
Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen:
- – Allgemeine Ausbildung,
- – Fachspezifische Ausbildung.
- Ziele und Inhalte sind in der Anlage geregelt.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2026
Gesetzesnummer
20012223
Dokumentnummer
NOR40252121
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