Ausbildungsabschnitte
§ 3.
Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen:
- – Allgemeine Ausbildung,
- – Fachspezifische Ausbildung.
- Ziele und Inhalte sind in der Anlage geregelt.
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2023
Gesetzesnummer
20011253
Dokumentnummer
NOR40225719
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