§ 3
Ausbildungsabschnitte
§ 3. Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen:
- - Basiseinführung,
- - Allgemeine Ausbildung,
- - Fachspezifische Ausbildung.
- Ziele und Inhalte sind in der Anlage geregelt.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2021
Gesetzesnummer
20009985
Dokumentnummer
NOR40197693
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