§ 3 BIFIE-AR-Aufwandersatzverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2008

Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates

§ 3.

Den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrates gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld von jeweils 250 €.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2020

Gesetzesnummer

20005795

Dokumentnummer

NOR40097851

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