§ 3 Bezeichnungen Lehrgang universitären Charakters“, Akademische Coach und Organisationsberaterin“, Akademischer Coach und Organisationsberater“, Akademische Outdoormanagerin“, Akademischer Outdoormanager“, und akademische Grade Master of Science

Alte FassungIn Kraft seit 10.11.2006

Ausbildungslehrgang „Outdoor and Management“

§ 3.

Die Arge Bildungsmanagement, Wien, ist berechtigt, den Ausbildungslehrgang „Outdoor and Management“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Ausbildungslehrganges „Outdoor and Management“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Outdoormanagerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Outdoormanager“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2025

Gesetzesnummer

20005084

Dokumentnummer

NOR40084266

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