Berufsbild
§ 3.
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Betonfertigungstechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | ||
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | ||
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | |||
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | |||
4. | Kenntnis der Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | |||
5. | Kenntnis über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes | ||||
6. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | ||||
7. | Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten | ||||
8. | Kenntnis der facheinschlägigen Normen und Vorschriften | ||||
9. | Anfertigen von Skizzen | ||||
10. | Lesen und Interpretieren von technischen Unterlagen wie von Zeichnungen, Plänen, Normen, Vorschriften und Betriebsanleitungen | ||||
11. | Grundkenntnisse der Physik | – | |||
12. | Grundkenntnisse der allgemeinen und anorganischen Chemie | – | |||
13. | Kenntnis und Anwendung der berufsspezifischen Mathematik wie z. B. Volums- und Massenberechnungen, Mischungsrechnungen | – | |||
14. | Grundkenntnisse der Betontechnologie wie Einteilung von Beton, Ausgangsstoffe, Betonchemie, Betoneinbau, Nachbehandlung und Kennzeichnung | Kenntnis der Betontechnologie wie Einteilung von Beton, Ausgangsstoffe, Betonchemie, Betoneinbau, Nachbehandlung, Kennzeichnung, Verfahren zur Betonherstellung, Normanforderungen (Frisch- und Festbetonprüfungen), Betonentwurf | |||
15. | Grundkenntnisse der schädlichen Einflüsse wie Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Frost, Wasser und Zugluft auf Beton | Kenntnis der schädlichen Einflüsse wie Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Frost, Wasser und Zugluft auf Beton | |||
16. | Kenntnis der Lagerung von Feststoffen und Flüssigkeiten sowie Umgang mit den betriebsspezifischen Lagereinrichtungen für Feststoffe und Flüssigkeiten | – | |||
17. | Kenntnis der Wirkungsweise und Funktion von Förderanlagen | Bedienen und Überwachen von Förderanlagen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme | |||
18. | Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktion der in der Betonherstellung (Gewinnung, Aufbereitung, Produktion, Veredelung) eingesetzten Apparate und Anlagen | – | |||
19. | Grundkenntnisse der Verfahren zur Herstellung sowie der Einsatzmöglichkeiten von Beton und Betonerzeugnissen | Kenntnis der Verfahren zur Herstellung sowie der Einsatzmöglichkeiten von Betonerzeugnissen | |||
20. | Kenntnis des Materialflusses sowie des Zusammenwirkens der Apparate und Anlagen zur Produktherstellung | – | |||
21. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion der Produktionsanlagen (z. B. Mischanlage, Formen, Schalungen, Rüttler) zur Herstellung von Betonfertigteilen | Mitarbeit beim Bedienen, Überwachen, Einrichten und Steuern der Produktionsanlagen (z. B. Mischanlage, Formen, Schalungen, Rüttler) zur Herstellung von Betonfertigteilen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme | Bedienen, Überwachen, Einrichten und Steuern der Produktionsanlagen (z. B. Mischanlage, Formen, Schalungen, Rüttler) zur Herstellung von Betonfertigteilen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme | ||
22. | Kenntnis der Formen und Schalungen | Herstellen von Formen und Schalungen aus Stahl und Holz | |||
23. | Grundkenntnisse der Funktion von Bewehrungen, Verankerungs- und Verbindungsteile | Kenntnis der Bewehrungen, Verankerungs- und Verbindungsteile | |||
24. | Herstellen von Bewehrungen samt Verankerungs- und Verbindungsteilen nach Zeichnungen und Vorgaben | ||||
25. | – | Einbringen von Beton in Formen und Schalungen sowie Verdichten | |||
26. | – | Mitarbeit beim Entschalen, Lagern und Nachbehandeln der Betonerzeugnisse | Entschalen, Lagern und Nachbehandeln der Betonerzeugnisse | ||
27. | – | Mitarbeit beim Bedienen, Überwachen, Einrichten und Steuern der Anlagen zur Veredelung der Produkte (z. B. durch Sandstrahlen, Auswaschen) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme | Bedienen, Überwachen, Einrichten und Steuern der Anlagen zur Veredelung der Produkte (z. B. durch Sandstrahlen, Auswaschen) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme | ||
28. | Kenntnis der Verpackungsmöglichkeiten sowie der Verpackungsanlagen | Mitarbeit beim Bedienen und Überwachen der Palettier- und Verpackungsanlagen sowie beim Verladen der Produkte | Bedienen und Überwachen der Palettier- und Verpackungsanlagen sowie Verladen der Produkte mittels Kränen oder Staplern | ||
29. | Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie über deren Wartung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren | Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren | |||
30. | Kenntnis der Probenahme, Probenvorbereitung, Probenaufbereitung und der betriebsspezifischen Untersuchungen zur Kontrolle von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten sowie Durchführen von betriebspezifischen Probenahmen und Untersuchungen | ||||
31. | – | Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten sowie Protokollieren und Auswerten von Arbeitsergebnissen mit und ohne EDV-Unterstützung | |||
32. | Mitarbeit beim Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte auf Fertigmaße und Verarbeitung | Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte auf Fertigmaße und Verarbeitung | |||
33. | Handhaben von Mess- und Prüfgeräten | Messen von mechanischen und elektrischen Größen und Kalibirieren von Messgeräten | – | ||
34. | Grundlegende Fertigkeiten in der Metall- und Holzbearbeitung von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten | – | |||
35. | Herstellen von einschlägigen lösbaren (wie z. B. Schrauben) und unlösbaren Verbindungen (wie z. B. Schweißen, Nieten, Löten, Kleben) | ||||
36. | Kenntnis der Elektrotechnik, Elektronik, Hydraulik und Pneumatik | ||||
37. | – | Durchführen von Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Produktionsanlagen und –apparaten | |||
38. | – | Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten sowie Erkennen und Beseitigen von Störungen an Produktionsanlagen und –apparaten | |||
39 | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | ||||
40. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | |||
41. | Grundkenntnisse der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle | Kenntnis und Anwendung des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation | |||
42. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | ||||
43. | Kenntnis der einschlägigen englischen Fachausdrücke | ||||
44. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | ||||
45. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) | ||||
46. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten (z. B. Berufsreifeprüfung) | ||||
47. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | ||||
48. | Kenntnis über die Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | ||||
49. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | ||||
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
Schlagworte
Betriebsform, Volumsberechnung, Frischprüfung, Verankerungsteil, Palettieranlage, Hebeeinrichtung, Zwischenprodukt, Messgerät, Metallbearbeitung, Reinigungsarbeit, Hardware
Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021
Gesetzesnummer
20006326
Dokumentnummer
NOR40106384
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