Befundung und Begutachtung
§ 3.
Fälle des § 135a Abs. 2 Z 2 ASVG sind solche, in denen ein Auftrag eines Sozialversicherungsträgers oder eines Gerichtes in Zusammenhang mit einem Verfahren über Leistungssachen zur Einweisung in eine Ambulanz zwecks Befundung oder Begutachtung vorliegt.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2018
Gesetzesnummer
20001231
Dokumentnummer
NOR40017409
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