§ 3.
Der BahnExpress-Schein ist bei der Aufgabe von Gütern als BahnExpress nach dem Österreichischen Eisenbahn-Gütertarif Teil V (ÖGT V) zu verwenden und besteht aus vier Teilen:
Blatt 1: Original erhält der Empfänger
Blatt 2: Empfangsschein bleibt im Empfangsknoten oder
-stützpunkt
Blatt 3: Versandschein bleibt im Versandknoten oder
-stützpunkt
Blatt 4: Doppel erhält der Absender
Schlagworte
Empfangsstützpunkt, Versandstützpunkt
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2025
Gesetzesnummer
10006815
Dokumentnummer
NOR12074351
alte Dokumentnummer
N5198613072L
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