In-Kraft-Treten
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Wasserstraßen, BGBl. II Nr. 429/2002 außer Kraft.
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