Öffentliche Orte
§ 3.
Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2022
Gesetzesnummer
20011806
Dokumentnummer
NOR40241692
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Öffentliche Orte
§ 3.
Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2022
Gesetzesnummer
20011806
Dokumentnummer
NOR40241692
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)