2. Abschnitt
Commitment Approach
§ 3
Unter Commitment Approach wird die Umrechnung der Derivativpositionen in die jeweiligen Basiswerte verstanden. Derivate, deren Einsatz eine risikoreduzierende Wirkung hat, können jeweils mit den Kassapositionen und den Derivaten, deren Einsatz eine risikoerhöhende Wirkung hat, zur Ermittlung des Gesamtrisikos des Fonds gemäß § 21 Abs. 3 InvFG 1993 gegeneinander aufgerechnet werden. Die Umrechnung von Optionen in das jeweilige Wertpapieräquivalent hat unter Heranziehung des entsprechenden Optionsdeltas zu erfolgen. Forwards, Futures, Swaps sowie Devisentermingeschäfte sind mit dem Marktpreis zu bewerten. Die in Wertpapieräquivalente umgerechneten Positionen sind für die Ermittlung des Gesamtrisikos des Kapitalanlagefonds gemäß § 21 Abs. 3 InvFG 1993 heranzuziehen.
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