Errichtung von Gesellschaften
§ 39a
§ 39a. Die AMA kann für die Durchführung der Aufgaben des Agrarmarketings eine Kapitalgesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Errichtung von Gesellschaften
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§ 39a. Die AMA kann für die Durchführung der Aufgaben des Agrarmarketings eine Kapitalgesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichten.
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