§ 39 MuthG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2009

Inkrafttreten

§ 39.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2009 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)