Inkrafttreten
§ 39.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2009 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt werden.
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