Bezugszeitraum: ab 1.1.2002 § 57 Abs. 20
Rückforderung
§ 39.
§ 31 KBGG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Kinderbetreuungsgeldes das Karenzgeld oder die Teilzeitbeihilfe und an die Stelle der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse die jeweils zuständige Gebietskrankenkasse tritt.
Schlagworte
Einkommensteuerbescheid, Familienverhältnis, Einkommensverhältnis
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2019
Gesetzesnummer
10009066
Dokumentnummer
NOR40044013
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