Berichtspflicht
§ 39
Die ÖBB-Holding AG hat dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie über alle, insbesondere über die im Umgründungsplan vorgesehenen Maßnahmen zur Durchführung der Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen, regelmäßig und eingehend zu berichten.
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