§ 38c K-WFG

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.2018

IV. Abschnitt

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 38c
Verweisungen

Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

25.03.2019

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