IV. Abschnitt
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 38c
Verweisungen
Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
25.03.2019
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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