§ 38a NPG 1992

Alte FassungIn Kraft seit 06.11.2001

LGBl. Nr. 44/2001

§ 38a

Verweis auf landesgesetzliche Vorschriften

Soweit in diesem Gesetz auf landesgesetzliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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