§ 38 HypBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2005

§ 38

§ 38. Wer für eine Hypothekenbank Hypothekenpfandbriefe ohne die nach § 30 Abs. 3 erforderliche Bescheinigung ausgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 7 000 Euro zu bestrafen.

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