§ 37 Prüfungsordnung BMHS

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2012

5. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
(einschließlich des Aufbaulehrganges; ausgenommen die Ausbildungszweige „Kultur- und Kongressmanagement“ und „Umwelt und Wirtschaft“) Vorprüfung

§ 37

(1) Die Vorprüfung umfasst die Prüfungsgebiete:

  1. 1. „Küche“ (300 Minuten einschließlich Arbeitsplanung und Vorarbeiten, praktisch) und
  2. 2. „Service“ (210 Minuten, praktisch).

(2) Das Prüfungsgebiet „Küche“ gemäß Abs. 1 Z 1 umfasst die Teilbereiche

  1. 1. „Küche“ des Pflichtgegenstandes „Küche und Service“ und
  2. 2. „Arbeitsorganisation (Arbeitsplanung, Zeitmanagement)“ des Pflichtgegenstandes „Betriebsorganisation“.

(3) Das Prüfungsgebiet „Service“ gemäß Abs. 1 Z 2 umfasst die Teilbereiche „Service“ und „Getränke“ des Pflichtgegenstandes „Küche und Service“.

(4) Am Aufbaulehrgang entfällt die Vorprüfung.

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