Inkrafttreten
§ 36.
(1) Die §§ 6 und 8 bis 13 treten neun Monate nach dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsaktes in Kraft, den die Europäische Kommission gemäß Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2014/92/EU zu erlassen hat.
(2) Im Übrigen tritt dieses Bundesgesetz mit 18. September 2016 in Kraft.
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