§ 36 VZKG

Alte FassungIn Kraft seit 18.9.2016

Inkrafttreten

§ 36.

(1) Die §§ 6 und 8 bis 13 treten neun Monate nach dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsaktes in Kraft, den die Europäische Kommission gemäß Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2014/92/EU zu erlassen hat.

(2) Im Übrigen tritt dieses Bundesgesetz mit 18. September 2016 in Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)