§ 36
Fälligkeit
Die Steuer wird zwei Wochen nach Entstehung der Steuerschuld fällig.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 36
Fälligkeit
Die Steuer wird zwei Wochen nach Entstehung der Steuerschuld fällig.
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