§ 36 FMG 1993

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1994

Inkrafttreten

§ 36.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum *1) in Kraft.

(2) § 21 tritt am 1. Jänner 1994 in Kraft.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft treten.

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*1) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2025

Gesetzesnummer

10010770

Dokumentnummer

NOR12136773

alte Dokumentnummer

N8199331626J

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