Inkrafttreten
§ 36.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum *1) in Kraft.
(2) § 21 tritt am 1. Jänner 1994 in Kraft.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft treten.
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*1) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2025
Gesetzesnummer
10010770
Dokumentnummer
NOR12136773
alte Dokumentnummer
N8199331626J
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