§. 36.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes sind Mein Minister für Cultus und Unterricht und Meine Minister des Innern und der Justiz beauftragt.
Schlagworte
Kultus
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2025
Gesetzesnummer
10009176
Dokumentnummer
NOR40007100
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