§ 35g
Der Berechnung der Trennungsgebühr gemäß § 34 sind
- a) bei Versetzungen vom Inland in das Ausland die Tagesgebühr (Tarif I) nach §13 Abs.1 und
- b) bei Versetzungen im Ausland oder vom Ausland in das Inland die Reisezulage (Tages- und Nächtigungsgebühr) des Landes, in dem der bisherige Dienstort des Beamten liegt,
zugrunde zu legen.
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